🎣 Norwegen-Angelregeln & Exportquote – FAQ 🇳🇴

Norwegen-Angelregeln und Exportquote – FAQ

Gilt für: Meeresangeln (See). Für Binnengewässer siehe Abschnitt „Binnengewässer (Kurzinfo)“.
Hinweis: Diese Seite wird laufend gepflegt. Prüfe vor jeder Reise die offiziellen Quellen.

Norwegen macht’s einfach: Im Meer darfst du als Tourist ohne Angelschein angeln – solange du klare Regeln beachtest. 
In Binnengewässern brauchst du in der Regel eine Angelkarte (lokaler Erlaubnisschein/Fiskekort)

🧭 Kurzüberblick (2025 → 2027)

Betrifft das Meeresangeln (See). Für Binnengewässer gelten abweichende Regeln; siehe Abschnitt „Binnengewässer (Kurzinfo)“.

  • Wer darf exportieren? Nur Tourist:innen ab 12 Jahren, die unter Aufsicht eines registrierten touristischen Fischereibetriebs (Angelcamp/Guide) geangelt haben.

  • Exportquote 2025: Max. 18 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person, zweimal pro Kalenderjahr.

  • Ab 01.01.2026: 15 kg, ab 01.01.2027: 10 kg (jeweils 2×/Jahr).

  • Dokumentation: Exportpapiere für jede einzelne Person (keine Gruppendokumente); die benannte Person muss bei der Ausreise anwesend sein.

  • Ab 01.08.2025: Registrierte Betriebe müssen täglich digital Fang melden; ohne Meldung keine Exportdokumente.

  • Trophäenfisch: Zählt mit in die Quote (kein „Extra“).

🔍 Meer vs. Binnen – auf einen Blick

  • Meeresangeln (See): Exportquote (18→15→10 kg), nur mit registriertem touristischen Fischereibetrieb, tägliche Fangmeldung durch den Betrieb, Exportdokumente pro Person.

  • Binnengewässer (Flüsse/Seen): Keine Exportquote, aber Lizenzen nötig (staatliche Abgabe für Salmoniden + lokale Erlaubnis), häufig Desinfektionspflicht des Geräts; strenge Schonzeiten/Mindestmaße je Gewässer.

👥 Wer darf wieviel ausführen?

Berechtigt: Touristen ab 12 Jahren, die bei einem registrierten touristischen Fischereibetrieb geangelt haben.
Menge: 2025 bis zu 18 kg je Person, 2×/Jahr.
Zukunft: 2026 → 15 kg, 2027 → 10 kg (jeweils 2×/Jahr).
Zählt als „Fischprodukte“: z. B. Filets und vergleichbar verarbeitete Produkte.

Nur wer bei einem registrierten touristischen Fischereibetrieb geangelt hat, darf exportieren.
Registrerte turistfiskebedrifter (Fiskeridirektoratet) – https://www.fiskeridir.no/registre/registrerte-turistfiskebedrifter

🛃 Export-Dokumentation an der Grenze

Für jede exportierende Person ist ein eigenes Dokument erforderlich (Gruppendokumente unzulässig).
Minimum‑Inhalt:

  • Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift der exportierenden Person

  • Name, Geschäftsadresse, Organisationsnummer des registrierten Betriebs

  • Zeitraum von Aufenthalt und Angel‑Tagen

  • Ausstellungsdatum

  • Name, Kontakt und Unterschrift der verantwortlichen Person im Betrieb

Die genannte Person muss persönlich anwesend sein, wenn der Fisch ausgeführt wird.

📲 Tägliche Fangmeldung (ab 01.08.2025)

Seit 01.08.2025 melden registrierte Betriebe die Fänge täglich an die Behörde. Die Datenerfassung kann je nach Camp per Gast-App, Formular oder direkt durch das Personal erfolgen. Entscheidend ist: Das Camp sendet die Meldung – sonst keine Exportdokumente.
Info: „Reporting of catches“ (Fiskeridirektoratet) – https://www.fiskeridir.no/english/sea-angling-in-norway/Reporting-of-catches

📏 Mindestmaße, Schonzeiten & geschützte Arten

🧰 Erlaubte Ausrüstung & Abstände

  • Nur Handangelgerät zulässig (keine Netze, Langleinen etc.).

  • Fischfarmen: Beim Angeln ≥ 100 m Abstand; Bootverkehr ≥ 20 m zu Anlagen/Moorings.

  • Kein Verkauf des Fangs erlaubt.

🦺 Boot & Sicherheit (Kurzregeln)

  • Rettungsweste: Auf Booten bis 8 m während der Fahrt Pflicht.

  • Alkoholgrenze: 0,08 % Blutalkohol (0,4 mg/L Atemluft) am Ruder.

  • Bootsführerschein: Pflicht, wenn geboren ≥ 1980 und Boot 8–15 m oder > 25 PS.

❓FAQ (schnell geklärt)

Gelten diese Regeln auch für Flüsse und Seen?
Nein. Die Exportquote, die tägliche Fangmeldung und die Pflicht zu registrierten Betrieben gelten für das Meeresangeln. Für Binnengewässer gelten separate Bestimmungen (Lizenzen, Schonzeiten etc.; siehe Abschnitt „Binnengewässer“).

Kann ich als Tourist selbst per App melden?
Die offizielle Tagesmeldung an die Behörde macht immer der registrierte Betrieb. Manche Betriebe bitten Gäste, Fänge in einer App/Formular einzutragen; andere erfassen alles selbst. Ohne eingegangene Meldung keine Exportpapiere.

Zählt ein Trophäenfisch extra?
Nein. Trophäenfische fallen in die Quote; kein Zusatz zur 18/15/10‑kg‑Grenze.

Zählen Süßwasserfische in die Quote?
Nein. Lachs, Forelle, Saibling u. a. nicht quotenpflichtig (eigene Regeln beachten!).

Wie oft darf ich die Quote nutzen?
Maximal zweimal pro Kalenderjahr pro Person.

Muss ich selbst melden?
Die Betriebe melden täglich. Achte darauf, dass deine Fänge erfasst sind, sonst gibt es keine Exportpapiere.

Was passiert bei Überschreitung?
Zoll kann den gesamten Fisch beschlagnahmen und den Fall anzeigen.

Ohne registriertes Camp geangelt?
Dann keine Ausfuhr möglich.

Kinder unter 12?
Dürfen nicht von der Exportquote Gebrauch machen.

🏞️ Binnengewässer (Kurzinfo)

  • Keine Exportquote: Fänge aus Flüssen/Seen fallen nicht unter die 18/15/10-kg-Grenze des Meeresangelns. Aber: Das heißt nicht „unbegrenzt“ – die Entnahmemengen werden durch Tages-/Saisonlimits je Gewässer stark begrenzt; große Mengen (à la „100 kg“) sind damit praktisch ausgeschlossen.

  • Entnahmemengen (Bag Limits): Pro Gewässer gelten konkrete Limits (z. B. Stückzahlen pro Tag/Saison, teils nur Catch-and-Release). Die Vorgaben können sich jährlich ändern – vor Ort prüfen und Nachweise/Lizenzen mitführen.

  • Lizenzen: Für Lachs/Meerforelle/Arktischen Saibling ist eine staatliche Fischereiabgabe fällig; zusätzlich brauchst du lokale Erlaubnisscheine fürs jeweilige Gewässer. Kinder/Jugendliche sind oft von der staatlichen Abgabe befreit.

  • Desinfektion: Häufig verlangt (Stichwort Gyrodactylus salaris), besonders beim Wechsel zwischen Gewässern oder nach Auslandsreisen.

  • Sonderregeln: Schonzeiten, Fangfenster, Gerätevorschriften sowie Mündungszonen sind regional festgelegt – immer lokal prüfen (Webseite/Infotafel des Gewässers, Ausgabestelle der Lizenz).

📚 Offizielle Quellen (Binnen)

🔗 Quellen (offiziell)

🧾 Hinweis & Haftungsausschluss (Kein Gewähr)

  • Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Vorgaben können sich kurzfristig ändern.

  • Maßgeblich sind stets die offiziellen norwegischen Vorschriften der zuständigen Behörden.
    Prüfe vor jeder Reise die Links im Abschnitt „Quellen (offiziell)“.

  • Dies ist keine Rechtsberatung. Du handelst eigenverantwortlich.

🙏 Abschluss & Safety‑Reminder

Bitte passt auf euch auf:

  • Sicherheit zuerst: Wetterfenster prüfen, Rettungsweste tragen, Funk/PLB dabeihaben, keine riskanten Fahrten bei Seegang.

  • Natur & Regeln respektieren: Mindestmaße/Schonzeiten einhalten, geschützte Arten schonend zurücksetzen, Abstand zu Fischfarmen wahren, Müll wieder mitnehmen.

  • Dokumente komplett: Exportpapiere pro Person und Nachweise griffbereit halten.

Petri Heil und viel Spaß in Norwegen!

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